Ambulante Sterbebegleitung

 

Zu Hause sterben

Wer diesem Wunsch eines schwerkranken Menschen entsprechen will, nimmt viel auf sich. Es lohnt sich deshalb, Angehörige und Freunde, freiwillige Begleiterinnen des Hospiz-Vereins, den Hausarzt und Mitarbeiterinnen der Spitex oder der Ambulanten Onkologiepflege in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. In Gesprächen mit diesen Personen können Fragen nach den eigenen Möglichkeiten und Grenzen besprochen werden.

Es müssen auch Fragen nach konkreten Formen der notwendigen Betreuung auf der medizinischen, pflegerischen und menschlichen Ebene geklärt werden. Erst das macht es möglich, auch die eigenen Ressourcen klarer einzuschätzen – ob die zeitlichen Kapazitäten, die räumlichen Verhältnisse und auch die eigenen Kräfte für diese vielleicht lange dauernde Aufgabe ausreichen.

Wer bereit ist, diesen Versuch zu wagen, den Christa Dettwiler in ihrem Buch „Zum Sterben will ich nach Hause“ als Abenteuer bezeichnet, sollte sich rechtzeitig die Unterstützung durch die zuständigen Fachstellen und Dienste sichern:

Aufzählung Hausarzt
Aufzählung Spitex
Aufzählung Ambulante Onkologiepflege der Aargauischen Krebsliga
Aufzählung Psycho-Onkologie
Aufzählung Seelsorger und Seelsorgerinnen
Aufzählung Aargauer Hospiz-Verein zur Begleitung Schwerkranker

Es wird auch im Sinne des Patienten sein zu spüren, dass die ihm nahe stehenden Menschen durch die Erfüllung seines „letzten Wunsches“ nicht überfordert werden. Darum ist es gut, in dieser intensiven, körperlich und seelisch hoch anspruchsvollen Zeit nicht allein zu sein. Nur so kann die Zeit des Abschieds auch als bereichernd erfahren werden.

Unser Angebot  

Es ist unser Ziel, die verbleibende Lebenszeit schwerkranker Menschen würdig mitzugestalten und ihnen das Sterben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen. Kranke sollen möglichst bis zuletzt ohne Beschwerden leben können.

Familien, die einen Angehörigen zu Hause bis zum Tod begleiten möchten, bringt diese Aufgabe häufig an den Rand ihrer Belastbarkeit, findet doch neben der aufwendigen Pflege der Familienalltag mit all seinen kleinen und grossen Aufgaben weiterhin statt.

Und doch möchten viele Angehörige den Wunsch ihres schwerkranken Familienmitgliedes erfüllen, daheim sterben zu dürfen. Denn im Kreis von Familie und Freunden kann der Sterbeprozess eher im Sinne des Sterbenden gestaltet werden. Und wenn Beziehungen aus gesunden Tagen auch jetzt sein dürfen, können alle erfahren, dass der Tod zum Leben gehört.

Um Angehörige zu unterstützen, gehen unsere freiwilligen Begleiterinnen zu den Familien nach Hause. Sie machen Tag- und Nachtwachen und kleine pflegerische Handreichungen nach Anweisungen der Spitex-Pflegefachkräfte. Sie sind Gesprächspartnerinnen für die Patienten und ihre Angehörigen und tragen so zur Entlastung der pflegenden Familienmitglieder und Freunde bei.

Diese ambulanten Dienste sind unentgeltlich und auch nicht von einer Vereins-Mitgliedschaft abhängig.


Möchten Sie mitarbeiten?

In der Hospiz-Arbeit weltweit und somit auch im AHBS gilt das Prinzip der ehrenamtlichen Tätigkeit und der Freiwilligenarbeit. Unsere freiwilligen Begleiter und Begleiterinnen sind durch Kurse und ein Pflege-Praktikum auf ihre Aufgabe vorbereitet und werden durch regelmässige Weiterbildungen und Super-Visionen in ihrer Arbeit unterstützt.

Sie kommen als Fremde in eine Familie, die sich in einer schwierigen Situation befindet: Ihr Angehöriger ist sterbenskrank, sie selber am Rande ihrer Kräfte. Es braucht Behutsamkeit und Bescheidenheit der Freiwilligen, um im Familiengefüge ihren Platz dort zu finden, wo sie am nötigsten gebraucht werden. Sie müssen ihre eigenen Probleme draussen lassen, ohne vorgefasste Bilder und Erwartungen ankommen, um sich ganz auf die Situation am Krankenbett einlassen zu können.

Still sein - einfach da sein - Schweigen und Ohnmacht aushalten, das ist wohl das Schwierigste in den langen Stunden am Bett eines sterbenden Menschen.

Aber es gibt auch Zeiten des Miteinander-Redens und Zuhörens, Stunden, in denen vorgelesen, gelacht und gesungen wird.

Unsere freiwilligen Begleiter und Begleiterinnen achten die religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen der Kranken und ihrer Familien und akzeptieren, was ihnen entgegenkommt. Und ebenso wie Ärzte und Pflegepersonal sind auch sie zum Schweigen verpflichtet.

 

Möchten Sie mit uns zusammen arbeiten?

Dann nehmen Sie bitte über info[at]hospiz-aargau.ch
Kontakt zu uns auf oder rufen Sie unsere Einsatzzentrale an:
079 320 99 15

 

Anforderungen

Dem Patienten bei der Bewältigung seiner besonderen Situation helfen.

Zuhören können - seine eigenen Probleme zurückstellen.

Verzweifelten Fragen nicht ausweichen, auch nicht bei Themen um Sterben und Tod.

Mit dem Patienten herausfinden, was tröstet.

Keinesfalls missionieren.

Auch ohne grosse Aktionen still sein können.
Durch Anwesenheit eine beruhigende Atmosphäre
schaffen.

Für kurze Zeit Angehörige am Krankenbett ablösen
oder auch Nachtwachen übernehmen.

Den Hinterbliebenen Beistand leisten.

 

Vorgehen

Aufzählung

Sie rufen die Einsatzzentrale des Aargauer Hospiz-Vereins an:

         079 320 99 15

Aufzählung

Sie können Ihren Wunsch äussern, Ihre Adresse angeben und bekommen einen Fragebogen zugesandt.

Aufzählung

Sie setzen sich mit den vielfältigen, z. T. persönlichen Fragen für eine Bewerbung auseinander und schicken den Fragebogen ausgefüllt zurück. Anschliessend vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.

Aufzählung

Bei diesem Gespräch wird noch einmal auf die Fragen im Fragebogen und besonders auf Ihre Antworten eingegangen. Zugleich können Sie sich auch noch besser über den Aargauer Hospiz-Verein informieren.

Aufzählung

Verläuft alles positiv, werden Sie über das fünftägige Pflegepraktikum informiert, dasf ür Nicht-Fachpersonen obligatorisch ist. Gleichzeitig erfahren Sie auch Näheres über den Ablauf eines Einsatzes bei einem schwerkranken Menschen.

Aufzählung

Im Verlauf der Einführung (oder später) besuchen Sie einen Sterbebegleitungskurs. Das Kursgeld (max. CHF 500.-) erhalten Sie nach zwei Jahren Mitarbeit zurück.

Aufzählung

Sie unterschreiben das Pflichtenheft und die Vereinbarung mit dem AHBS.

Aufzählung

Sie erhalten den Ausweis als freiwillige Begleiterin des AHBS.

Aufzählung

Bei Rücktritt als freiwillige Begleiterin erhalten Sie eine Bestätigung Ihres freiwilligen Einsatzes. Sie geben dann auch Ihren Ausweis wieder zurück.

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